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Thema: Pool und Sicherungspflicht

  1. #1
    Administrator Andy - gehört zum Inventar im Forum - Danke für die tollen Beiträge Andy - gehört zum Inventar im Forum - Danke für die tollen Beiträge Andy - gehört zum Inventar im Forum - Danke für die tollen Beiträge Andy - gehört zum Inventar im Forum - Danke für die tollen Beiträge Andy - gehört zum Inventar im Forum - Danke für die tollen Beiträge Andy - gehört zum Inventar im Forum - Danke für die tollen Beiträge Avatar von Andy
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    Standard Pool und Sicherungspflicht

    Die Sicherungspflicht ...

    Du hast die Sicherungspflicht ... der Nachbar die Aufsichtspflicht. Um die Sicherung kommst Du aber nicht umhin.

    Du musst also als Poolbesitzer der Sicherungspflicht nachkommen. Sollte dies nicht der Fall sein und ein Kind kommt zu Schaden, kann ein Haftpflichtanspruch gestellt werden. Ist der Pool ausreichend gesichert, wird geprüft ob die Eltern des Kindes ihre Aufsichtspflicht verletzt hat. Was als ausreichend zu betrachten ist, hängt wieder vom Alter, Gegebenheiten etc. ab.

    Also alles sehr kompliziert. Hier hilft nur mal mit einem Anwalt sprechen, die Versicherung konsultieren und mit dem Nachbarn gut stellen. Es geht nur gemeinsam. Die Sachverhalte sind auch so kompliziert das wir da keine verbindlichen Ratschläge geben können - sondern nur Hinweise und Tipps.

    Geändert von Andy (21.05.2010 um 21:30 Uhr)

  2. #2
    Supermoderator Antonius - gehört zum Inventar im Forum - Danke für die tollen Beiträge Antonius - gehört zum Inventar im Forum - Danke für die tollen Beiträge Antonius - gehört zum Inventar im Forum - Danke für die tollen Beiträge Antonius - gehört zum Inventar im Forum - Danke für die tollen Beiträge Antonius - gehört zum Inventar im Forum - Danke für die tollen Beiträge Antonius - gehört zum Inventar im Forum - Danke für die tollen Beiträge Avatar von Antonius
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    Standard AW: Quickup 2010

    Hallo Gekko,
    es kann der frömmste nicht in Frieden leben wenns`s dem Nachbarn nicht gefällt. Bevor Du jetzt einen Anwalt konsultierst, würde ich mich zuerst beim Ordnungsamt schlau machen und bloß den Nachbarn bei Laune halten denn sonst kann es passieren, dass bei allen eingehaltenen Sicherungen, Ihn die Badezeiten zu gewissen Tageszeiten stören.


    bis dahin, alles wird gut und freundliche Grüße aus dem Münsterland
    @ntonius

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  3. #3
    Forenmitglied Gekko ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt Avatar von Gekko
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    Standard AW: Quickup 2010

    Danke für die Informationen!

    Also am besten mit dem Nachbarn gutstellen und das Kind heimlich mit Elektrozaun zurückhalten...

    Wir haben heute Bambusmatten bekommen und wollen über Pfingsten dann loslegen mit Zaun bauen. Wenn es denn hübsch wird, stelle ich mal Fotos rein... ansonsten lieber schweigen.

    Wann gibt es denn endlich mal Badewetter? Hier ist es so a.....kalt, daß ich noch nicht mal den Poolsauger anwerfen mag - da könnte man ja die Arme naß machen... Heute mittag kuschelige 12,4 Grad. Brrrrrr...........................

    Ciao

    Tanni

  4. #4
    Bronze Mitglied Andy01 ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt Avatar von Andy01
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    Standard AW: Quickup 2010

    Hallo Gekko
    ich bin der Meinung das dein Nachbar nicht das Recht hat dir vorzuschreiben einen Zaun um den Pool zu bauen. Pools sind bis 100m3 Genehmigungsfrei und es gibt auch keine Vorschriften dies bezüglich.
    Sonst müßte jeder der einen Teich hat alles umzäunen.
    Was nicht heißen soll das er unvernünftig argumentiert.
    Wie Dein Grundstück nun grundsätzlich eingegrenzt ist kann ich nicht beurteilen wenn es einigermaßen eingegrenzt ist hat er die Pflicht auf zu passen.Wenn es allerdings offene Wiese ist dann könnte es wie Andy schon geschrieben hat eine Streitfrage werden.
    Soviel zu den Rechtlichen Dingen. Was die Nachbarsharmonie dazu sagt naja. Immer wieder ein großes Thema.Wenn er dumm will wird es sehr häßlich ob Du im Recht bist oder nicht.
    MFg Andy01

  5. #5
    sk8
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    Standard AW: Quickup 2010

    Zitat Zitat von Andy01 Beitrag anzeigen
    Hallo Gekko
    ich bin der Meinung das dein Nachbar nicht das Recht hat dir vorzuschreiben einen Zaun um den Pool zu bauen. Pools sind bis 100m3 Genehmigungsfrei und es gibt auch keine Vorschriften dies bezüglich.
    Hi Andy01
    Da kann ich nur widersprechen denn das Thema habe ich schon durch
    Im vorwege habe ich mit meinen Nachbarn gesprochen und alle (die keine Einfriedung und damit Zugang zu unseren Grundstück haben + Kinder) sind mit bei mir mit der Sicherung einverstanden das es reicht die Leiter aus den Pool zu entfernen. Die kleinen können ja dann nicht in meinen 1,22m hohen Quick-up fallen.
    Das vorher abzusprechen hatte ich als Tipp von meinen Onkel (Landschaftsgärtner) bekommen, da mich die Nachbarn zur einer Sicherung verpflichten können!!!
    Viele Grüße Michael
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  6. #6
    Bronze Mitglied Andy01 ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt Avatar von Andy01
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    Standard AW: Quickup 2010

    Hallo Michael
    Wenn es so geht ist das die beste und einfachste Lösung das habe ich ja gesagt aber wenn die Nachbarn nicht so tolerant sind was dann. Aber bei allem Respekt zu Deinem Onkel wo soll das stehen das er Dich dazu verpflichten kann.Sollte wie gesagt sollte es denn so sein dann bin ich mir sicher passiert etwas dann ist Deine Absprache wenn sie nicht schriftlich gemacht wurde mit Sicherheit nichts Wert.
    mfg Andy01
    Geändert von Andy01 (21.05.2010 um 16:31 Uhr)

  7. #7
    sk8
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    Standard AW: Quickup 2010

    Hi Andi01
    Wenn Du es genau wissen willst bekomme ich das raus wo es steht aber heute nicht mehr
    Viele Grüße Michael
    MODERATOR TEAM POOLPOWERSHOP

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  8. #8
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    Standard AW: Quickup 2010

    Hallo Michael
    Also ich fang mal an. Rede ist hier von der Verkehrssicherungspflicht und der Aufsichtspflicht.
    Wenn Dein Grundstück eingezäunt bzw. abgesichert ist hast Du deine Verkehrssicherungspflicht erfüllt. Dann hat derjenige der Kinder hat die Aufsichtspflicht zu erfüllen.
    Da ich das besagte Grundstück aber nicht kenne und keine Bilder vorhanden sind sollte dies erstmal reichen.
    mfg Andy01

  9. #9
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    Standard AW: Quickup 2010

    Hier sind wir jetzt beim richtigen Punkt. Der Pool bzw das Grundstück muss gegen unbefugtes Betreten abgesichert werden. Ein kleiner Jägerzaun über den Kinder klettern können reicht da z. B. nicht aus! Oder ein Schild "Betreten verboten". Der Eigentümer haftet auch wenn die Kinder das Grundstück unbefugt betreten.
    Es muß also schon ein Hindernis sein, welches nicht leicht überwunden oder die Tür geöffnet werden kann. Dann dürfte die Verkehrssicherungspflicht erfüllt sein. Für 2 jährige Kinder wird dann bei einem hohen Pool auch das Beseitigen der Leiter genügen.

    Die andere Seite ist die Aufsichtspflicht. Der Aufsichtspflichtige muss z. B. bei einem außerhalb der Wohnung / des Hausgrundstücks spielenden 2-jährigen Kind stets darauf achten, dass er Gefahrensituationen in kürzester Zeit erkennt und ihnen auch entgegenwirken kann. Verletzt er seine Aufsichtspflicht und fällt das Kind auf einem fremden Grundstück in einen Pool, so haftet er.

    Allerdings wird er dann gegen den Verkehrssicherungspflichtigen klagen. Laut Recht sind es wohl zwei verschiedene Dinge. Den Schaden und das Leid können beide nicht beseitigen.

    Da das Thema sehr kompliziert ist, sollte man sich bei einem nicht total abgeschlossenem Grundstück echt beraten lassen und schriftliche Vereinbarungen treffen.

    Das gleiche gilt, wenn Nachbars Kinder zum Baden kommen.

    So dürfte es aber genügen ...

    30.01.2007 Erdarbeiten 4.jpg


  10. #10
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    Standard AW: Quickup 2010

    Rund um dicht. Kinder kommen auch nur in Begleitung und unter Aufsicht eines Elternteiles in den Pool.


    Wettbeweb, Sommer, breit.jpg


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