Hallo zusammen,
wir wollen einen Pool 8x3,75x 1,50 m mit Schiebehalle bauen.
Nun habe ich mir mal angeschaut, was ich im Netz zur Genehmigungspflicht gefunden habe. Unsere Stadt hat dazu im Netz einen Auszug aus der Bauverordnung veröffentlicht. Demnach ist der Pool selbst, da die Größe des Beckens unter 100 m3 und in einem Gebiet mit Bebauungsplan liegt, nicht genehmigungspflichtig. Bei der Abdeckung KÖNNTE das anders aussehen. Andere Abdeckungen als luftdruckgetragene Abdeckungen könnten genehmigungspflichtig sein.
Nun habe ich beim Bauamt angerufen und mit dem netten Herrn gesprochen, der vor einigen Jahren auch den Bauantrag für unser Haus gearbeitet hat. Ich schilderte also unser Vorhaben. Er war sich nun auch nicht ganz sicher und meinte dann nur, wo kein
Kläger, da kein Richter. Und wünschte uns dann viel Spaß mit dem Pool. Tja...
Sollten wir doch noch mal hingehen zum Bauamt?
Deswegen frage ich jetzt hier einfach mal nach, ob Ihr die Genehmigung von Eurem Amt eingeholt habt und was Ihr so für Erfahrungen gemacht habt. Ach ja, die Abstandsfläche zum hinteren Grundstück von 3 m halten wir ein. Von den seitlichen Nachbarn haben wir eine unterschriebene Einverständniserklärung.
Lieben Dank schon mal und viele Grüße
Delfine