Ich habe mir einen Palme gekauft (Stamm 3m). Diese soll bis -17°C aushalten können, würde sie allerdings auch schon generell bei Frost "einpacken". Wenn wir die über den Winter schadlos durchbekommen kommen noch 2 dazu...aber zum testen muss die erstmal reichen
Der "Ich hab was neues"- Thread 2022
- Andy
- Geschlossen
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Yippieh, endlich ein Windschutz, gestern noch bepflanzt
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Hallo zusammen,
ich habe lange damit geliebäugelt und mir nun das Bayrol Regal gegönnt.
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Für mich ist der größte Nutzen, dass die Aufsätze für die Teleskopstange nun nicht mehr auf dem Boden stehen/liegen sondern hängen und abtropfen können.
Außerdem lässt sich der Schlauch zum manuellen Pool-Saugen perfekt aufhängen.Grüße,
Batida -
Ich habe mir einen Palme gekauft (Stamm 3m). [...]
Wow, cool. Sieht top aus. Darf ich fragen, wieviel die gekostet hat?
Gruß, Batida
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Ich habe 450€ bezahlt.
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Wundert mich, dass man die bei dir überhaupt pflanzen darf…sieht mir nicht sehr „Einheimisch“ aus.
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Werden hier offiziell verkauft und ein Pflanzverbot gibt es hier auch nicht. Also ist da nichts verwunderlich dran.
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Wundert mich, dass man die bei dir überhaupt pflanzen darf…sieht mir nicht sehr „Einheimisch“ aus.
Hä? Das ist eine Trachy - aus welchem Grund sollte die nicht gepflanzt werden dürfen?
JensS - schau mal in den Palmenthread hier im Forum
Sieht gut aus, Deine Palme 👍👍
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Ganz einfach, weil es einige Gegenden in diesem Land gibt, wo es eine Pflanzliste der Städte bzgl. Bäume und Sträucher gibt die man Pflanzen darf. In der Regel sind das nur einheimische Pflanzen und da gehört meines Wissens eine Palme nicht dazu.
Das ist bei mir der Fall und dagegen kann man genausowenig tun, wie man es nicht über eine vorgeschriebene Zaunhöhe, Zaunart oder die Farbe der Dachziegeln kann.
Bei euch, ihr Glücklichen, scheinbar nicht der Fall.
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Hab ich auch noch nie von gehört. Kenne diese Regeln nur nahe des Zauns, Grundstückgrenzen etc. Oder natürlich wenn Ersatzbepflanzung vorgeschrieben wird, weil Bäume gefällt werden mussten. Mittig seines Gartens habe ich noch nie von Einschränkungen hinsichtlich der Baumart gelesen.
Welche Stadt hat denn diese Pflanzliste für komplette Grundstücke?
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Tja, wer viel fragt, der bekommt auch viele antworten 😁
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Da hast du schon Recht, einfach irgendwas pflanzen und glauben das merkt eh keiner funktioniert vielleicht bei dir.
In meinem Kreis gibts extra jemand der sowas kontrolliert und gerade mein Grundstück liegt neben einem "Ausgleichsgrundstück" der Gemeinde, da kommt der also öfters vorbei um irgendwas anderes zu prüfen. Von irgendwelchen Nachbarn die einen anschwärzen...(ist mir beim Teichbau passiert, der ist doch viel zu groß) nicht zu reden... -
Hab ich auch noch nie von gehört. Kenne diese Regeln nur nahe des Zauns, Grundstückgrenzen etc. Oder natürlich wenn Ersatzbepflanzung vorgeschrieben wird, weil Bäume gefällt werden mussten. Mittig seines Gartens habe ich noch nie von Einschränkungen hinsichtlich der Baumart gelesen.
Welche Stadt hat denn diese Pflanzliste für komplette Grundstücke?
Jetzt bin ich kein Anwalt und kann dir nur sagen, dass es hier im Münchner Umland mehrere Gemeinden gibt die solche Listen aufstellen.
Nachdem ich mal ein wenig gegoogelt habe, denke ich dass das ein sogenanntes "Pflanzgebot" in unserem Fall ist...
Nach § 9 Abs. 1 Ziff. 25 BauGB kann im Bebauungsplan festgesetzt werden, dass bestimmte Bäume, Sträucher und sonstige Anpflanzungen erfolgen müssen oder dass bestimmte Bäume, Sträucher oder sonstige Anpflanzungen erhalten werden müssen. Die Gemeinden machen von dieser Festsetzungsmöglichkeit häufig Gebrauch. Ein Motiv hierfür kann die Sorge sein, den grünen Charakter eines Baugebiets zu erhalten. Ein anderes Motiv kann die städtebauliche Überlegung sein, dass ein guter Übergang zwischen den bebauten Gebieten und dem Außenbereich geschaffen wird. Durch Bepflanzungen soll eine Eingrünung des Ortsrands erreicht werden.
Festsetzung von Anpflanzungen
Die Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Ziff. 25 BauGB müssen wie alle Festsetzungen des Bebauungsplans bestimmt sein. Die Bäume, Sträucher und sonstige Anpflanzungen müssen also genau bezeichnet werden. Die Aussagen über neu anzupflanzende Bäume und Sträucher müssen ebenfalls so klar sein, dass die Grundstückseigentümer ohne weitere Nachfrage danach verfahren können. Wenn Grundstückseigentümer den Festsetzungen über die Anpflanzung nicht nachkommen, kann die Gemeinde nach § 178 BauGB ein sog. Pflanzgebot erlassen.
Aber ist euch egal...ich will eh keine Palme wie der Ersteller des ursprünglichen Beitrags...die Geschmäcker sind eh verschieden und ich kann mit dem Gebot "Einheimische Pflanzen" ganz gut leben.
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Verstehen kann ich das schon.
Wenn ich bei mir in die Zypressen schaue, da finde ich nicht ein Vogelnest.
Anders in den anderen Sträuchern.
Aber auch Kirschlorbeer ist eine invasive Art und dürfte dann nirgends stehen. Hier eine Hecke an der anderen.
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Jetzt bin ich kein Anwalt und kann dir nur sagen, dass es hier im Münchner Umland mehrere Gemeinden gibt die solche Listen aufstellen.
Das ist aber nicht mal innerhalb der Gemeinde einheitlich. Bei uns (Mittelstadt in Hessen) steht in einem Bebauungsplan (von 1987): "Die Grundstücksfreiflächen sind in angemessenem Umfang (mind. 2 Gehölze) mit einheimischen Büschen und Bäumen (auch Obstbäume) zu bepflanzen (§ 9 (1) 25a BBauG)." In einem anderen (von 1998) hingegen nur "In den privaten Grünflächen ist pro Grundstück mindestens 1 Laubbaum der Pflanzenlisten A und C zu pflanzen und zu unterhalten." Für mein Grundstück gibt es gar keinen Bebauungsplan.
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Andy
Hat das Thema geschlossen.
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