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High Level Skimmer SL119-M-MR - Anschluß

  • Die Wassergeschwindigkeit muss kleiner / gleich 0,5 m/s sein und es ist eine Haarfangprüfung durchzuführen.

    Wer muss das nachweisen oder testen? Der Hersteller/Verkäufer oder ich als Betreiber? Die Geschwindigkeit ist hoffentlich mit der Angabe und Einhaltung der maximalen Fördermenge gegeben? Ich glaube mich zu erinnern, dass auf meinem BA was von 8m3/h steht... (bei 50er Rohren). Und das wird bei meiner Pumpe eingehalten auch wenn nur der BA aktiv ist.

    Grüße aus Westsachsen


    Bis 2020: Intex Frame 366x122 8)

    Seit 2022: 6x3.5x1.5, Betonschalsteine, Ecktreppe, Foliensack, HighLevel-Skimmer, Dallas Clear A , Badu Magic 8 + 500er Kessel mit 100 kg Sand, GSA Brilix Elegance 80, 16m2 ZelsiusTherm Solarabsorber, PoolLab 1.0

  • Der Verkäufer / Hersteller kann es nicht gewährleisten. Er kennt deine Pumpe und Verrohrung nicht.


    In deinem 50 er Rohr hast du bei 8 m³/h schon mal mehr als das doppelte der 0,5 m/s.


    Hast du dir mal das Powerpoint mit der Erläuterung der DIN angeschaut?


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    Liebe Grüße und viel Erfolg Andy


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  • Aber der Hersteller gibt den Wert X für die maximale Durchflussmenge in m3/h an. Und darauf muss ich mich doch verlassen?!

    Die Geschwindigkeit im Rohr ist ja nicht entscheidend sondern die am Deckel. Dafür gelten doch die 0,5m/h. Und die steht in einem festen Verhältnis zur Durchflussmenge und der Fläche der Schlitze und Öffnungen im Deckel.

    Grüße aus Westsachsen


    Bis 2020: Intex Frame 366x122 8)

    Seit 2022: 6x3.5x1.5, Betonschalsteine, Ecktreppe, Foliensack, HighLevel-Skimmer, Dallas Clear A , Badu Magic 8 + 500er Kessel mit 100 kg Sand, GSA Brilix Elegance 80, 16m2 ZelsiusTherm Solarabsorber, PoolLab 1.0

  • Frage ist auf was sich die angegebene Durchflussmenge bei dir bezieht. Auf das was max. durchpasst oder auf das das er die max. zulässige Geschwindigkeit erreicht.


    Ich weiß es nicht.


    Aber wir können hier diskutieren wie wir wollen. Die DIN setzt eindeutige Werte und sagt aus das Haarfangprüfungen durchzuführen sind. Auf das Risiko nur einer Absaugstelle wird auch hingewiesen Also bist du derjenige der beweisen muss das alles passt.


    Die DIN sagt auch aus das ein Bodenablauf u. U. keine Ablaufstelle im Sinne eines Ansaugsystemes ist. Er ist halt nur ein Bodenablauf zur Beckenentleerung.


    Manche Bodenabläufe haben auch eine Art Prüfzertifikat z. B. steht dann in den Unterlagen: Der Bodenablauf hat die Haarfangprüfung nach DIN EN 13451-3 (bei 2,8 m³/h Volumenstrom) bestanden.


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    Liebe Grüße und viel Erfolg Andy


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  • Hallo in die Runde,


    vielen Dank für vielen interessanten Rückmeldungen. Ich denke ich werde dann zusätzlich einen Wandauslauf auf ungefähr halber Beckenhöhe vorsehen und diesen über einen Kugelhahn absperren und nur beim Rückspülen öffnen. Da, wie Ionica schreibt, als Wandausläufe in der Regel oft Einlaufdüsen verwendet kommt nun die Frage auf, ob der Durchfluss einer Wanddurchführung mit 50mm Standarddurchmesser ausreicht (ggf. kann man ja auf den Düseneinsatz verzichten)? Ich plane eine 63er Verrohrung und eine 500er Filter.

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