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Fundamenttiefe Poolhaus für Bodenplatte

  • Hallo zusammen,


    ich befinde ich mich gerade in der weiteren Planungsphase für die Erdarbeiten. Wir wollen ja neben den Alu-Ovalpool auch noch ein Poolhaus (Fläche ca. 30qm) bauen.

    Jetzt habe ich schon eine ganze Weile verschiedene Quellen im Netz durchgearbeitet um hinsichtlich der Fundamenttiefe eine Lösung/Antwort zu finden.


    Beim klassischen Hausbau mit Bodenplatte wird ja frostfrei gegründet, was in der Regel 80cm Tiefe bedeutet - davon 50-60cm Mineralbeton und dann die Bodenplatte mit 30-20cm.

    Manche Gartenhaushersteller schreiben aber auch nur von 30cm tiefem Aushub und legen dort die Bodenplatte auf Mineralbeton.


    Hier im Forum habe ich auch schon Poolhäuser-Projekte gesehen, die quasi auch "nur" auf 30cm Tiefe gehen.


    Einfacher und günstiger wäre natürlich die "30" Zentimeter-Variante. Vor allem die Entsorgung/Abtransport des Aushubs ist bei uns relativ teuer.


    Andererseits soll das Gebäude natürlich auch absolut frostsicher stehen.


    Spielt es eine Rolle, ob das Gebäude dann später z.B. mit Holzelementen hergestellt (und verputzt) wird, oder ob es gemauert wird?


    Kann mir da mal jemand weiter fachkundig weiter helfen?

    Wie sind denn die Erfahrungen der Nutzer hier mit der Herstellung von Poolhäusern?


    Vielen Dank!


    Schöne Grüße

    Flo

  • Kann man Aushubmenge sparen wenn man Streifenfundamente in frostsichere Tiefe baut und dann darauf die Bodenplatte "legt"?

    Grüße aus Westsachsen


    Bis 2020: Intex Frame 366x122 8)

    Seit 2022: 6x3.5x1.5, Betonschalsteine, Ecktreppe, Foliensack, HighLevel-Skimmer, Dallas Clear A , Badu Magic 8 + 500er Kessel mit 100 kg Sand, GSA Brilix Elegance 80, 16m2 ZelsiusTherm Solarabsorber, PoolLab 1.0

  • Eine Frostschürze wäre hier sinnvoll (unsere Bodenplatte vom Haus wurde so gebaut).


    Unter dem Rand der Bodenplatte wird bis auf die frostfreie Tiefe (abhängig von der Region) betoniert, ggf. mit Dämmung für die Frostschürze. Im Endeffekt ein umlaufendes Streifenfundament.

  • Bei einem Pool- oder Gartenhaus mit 30 qm Grundfläche benötigst Du eine Baugenehmigung. Die dafür benötigte Fachplanung beinhaltet alle Deine Fragen.

    Also in Bayern sind Gebäude bis 75m³ verfahrensfrei... Laut örtlichem Bauamt benötige ich quasi nur einen Grundriss vom Grundstück mit den eingezeichneten Außenkanten des Gebäudes... Sind nicht genau 30qm - etwas weniger...


    Ja, Streifenfundamente wären eine Option - ebenso die Frostschürze...

    Ich wundere mich nur, weshalb einige Bauvorhaben hier auf dies alles gänzlich verzichtet haben und lediglich 30cm ausgehoben haben...


    Der bautechnische Aufwand ist bei Frostschürze und/oder Streifenfundament natürlich etwas größer, als einfach ein Rechteck auszuheben und Mineralbeton in Lagen einzubringen... Die Entsorgung des Aushubs ist halt schon ein Thema...


    Hm... Zum Thema Fachplanung: Da find´mal jemanden, der heutzutage sich wg. eines 30-Quadratmeter Gartenhauses hinsetzt und einen Stift in die Hand nimmt...

  • Hm - also ich konnte jetzt aus den Vorgaben für Bayern nichts herauslesen, dass da ein Unterschied gemacht wird, bzgl. der Ausführung in "Massivbauweise" oder "Holzbauweise"...


    Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBO-57

  • 75m^3 Brutto sind bei 30m^2 nicht gerade viel. Da bist du schneller drüber als der nette Nachbar das Amt anruft.

    Intex 549 x 274 x 135

    Ocean PT Delux Skimmer

    Aquaplus 11 mit AquaForte Vario+ @1500 UPM bei 88 Watt

    OKU 400mm Kessel mit SAND

    Astral Mulftiflow ELD mit Muschel

    Intex Chlorinator

    alles auf 50 mm Flexverrohrung


    Apera Instruments ph20 tragbares elektronisches pH-Meter

  • Also ja - ich habe jetzt 30qm der Einfachheit geschrieben - lt. Plan ist´s etwas weniger...

    Hm. also mit Dachaufbau wäre das eine Höhe von 2,5m

    Ok - wenn das Fundament noch dazuzählt, könnt´s eng werden...

  • Fundament zählt nicht dazu. Es geht quasi um die Luft die drin ist.

    Und da zählt halt auch das Volumen bis unter den First wenn du ein Spitzdach baust.

    Intex Rectangular ultra Frame pool 5,67x2,47x1,35...oder so


    Teilversenkt, komplett eingefasst mit Umlauf und Liegefläche


    B.Kern Waterstar 60

    500er Bali

    Intex Chlorinator

    ~22qm Solarabsorber

    2x MiniSkimmer

    2ELD


    2 Palmen :)


    Aufgebaut seit 7 Jahren

  • Massiv gebaute Häuser benötigen immer eine Baugenehmigung

    Wenn man drin wohnen möchte, dann ja.

    Bin kein Experte aber ich denke mit Pool- oder Gartenhäusern wird ähnlich verfahren wie mit Garagen. Meine 32 m2 Garage war auch Genehmigungsfrei. Einfach mal im Technischen Rathaus nachfragen. Allerdings musste ich die Garage für das Katasteramt vom Vermessungsbüro einmessen lassen..

    lächelnlächelnlächeln Erbauter Pool:

    6m x 3m x 1,5m GFK Pool mit Skimmer, 2 Einlaufdüsen, 1 Brio RGB LED Scheinwerfer, 400er Sandfilter mit Dryden AFM Filterglas, 6er Speck Magic Pumpe, 5 Kw Wärmepumpe. Abdeckung eine Solar / Luftpolsterfolie. Gechlort und Ph Werte einstellen wird händisch gemacht.

  • schau mal bei Gartenzone.de rein- da gibt es eine Übersicht nach Bundesländern und einen Hinweis zum Thema Unterschied "Umbauter Raum" und "Brutto-Rauminhalt" wichtig auch die Grenzabstände. Mein Bauamt hat noch darauf hingewiesen das keine glänzende oder reflektierende Dacheindeckung erlaubt sei. (wir sind leicht am Hang und die Nachbarn drüber könnten durch Reflektionen gestört werden)

    Drunter habe ich bei meinem Gerätehaus 20 cm Mineralbeton verdichtet und dann Splitt mit Betonplatten, eingefasst mit Rabatten- steht jetzt seit 6 Jahren.

  • Es geht quasi um die Luft die drin ist.

    Und da zählt halt auch das Volumen bis unter den First wenn du ein Spitzdach baust.

    Brutto ist nicht die umbaute Luft, es geht dann um die Außenmaße, wenn man Pech hat zählt sogar der Dachüberstand mit.

    Intex 549 x 274 x 135

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  • Für dein Poolhaus benötigst du eigentlich eine Baugenehmigung, da es sich hier nicht um ein Gebäude handelt sondern um eine Nebenanlage.


    Gebäude müssen, um als solche eingestuft werden zu können, unter anderem selbstständig benutzbar sein - sie müssen also einen anderen Nutzungszweck als die Hauptnutzung des Grundstücks haben. Leider zählen Pool usw. zum Wohnen, daher ist ein Poolhaus nicht selbstständig benutzbar.


    Das örtliche Bauamt ist zwar anderer Ansicht und du könntest evtl. ohne Baugenehmigung bauen aber nachdem was ich alles dazu recherchiert habe würde ich davon abraten. Falls nämlich später das Bauamt kommt (oder ein Nachbar klagt etc.) und du eigentlich eine Genehmigung gebraucht hättest, kann es sein, dass du das Ding wieder entfernen musst, weil es nicht nachträglich genehmigt wird.

  • Für dein Poolhaus benötigst du eigentlich eine Baugenehmigung, da es sich hier nicht um ein Gebäude handelt sondern um eine Nebenanlage.

    Das stimmt so auch nicht- ein Gartenhaus ist eine genehmigungsfreie Nebenanlage sofern die entsprechenden Parameter (da weichen die Bundesländer von der allg. Musterbauordnung ab) stimmen. Thema ist die geplante Nutzung,Schlafboden vorhanden,Feuerstelle vorhanden,Grösse, Terasse usw.. Im Zweifelsfall eine Bauvoranfrage an das zuständige Bauamt mit dem genauen Typ des geplanten Gartenhauses stellen und man ist safe. Hat bei mir 10 Minuten gedauert, nichts gekostet und der Fall war erledigt. Zur Sicherheit noch ein Gesprächsprotokoll abgelegt und seit 6 Jahren steht die Hütte.

  • Ein Gartenhaus im rechtlichen Sinn ist im Prinzip ein Geräteschuppen für Gartenwerkzeuge, Rasenmäher etc.


    Solche Seiten wie Gartenzone.de interpretieren die Gesetze halt falsch: "Gartenhäuser bis x m³ sind genehmigungsfrei" - im Gesetz steht aber Gebäude sind genehmigungsfrei und man nimmt halt an, das ein Gartenhaus als Gebäude zählt.


    Die Definition von Gebäude lautet aber "Gebäude sind selbständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können." (LBO Bayern) und hier müssen alle Bedingungen erfüllt sein. Ein Gartenhaus oder Poolhaus dient, wie der Pool auch, der Hauptnutzung des Grundstücks (dem Wohnen) und hat daher keinen selbstständigen Nutzungszweck. Ohne kann man es nicht als Gebäude einstufen, was aber einige Bauämter trotzdem tun.


    Selbst eine Schwimmhalle (!) hat keinen selbstständigen Nutzungszweck, sondern erfüllt nur eine Hilfsfunktion zum Wohnen.

    (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 21.11.2002 - 1 ME 255/02)


    Mein Tipp an flexistone : Grundriss vom Grundstück mit Außenkanten des Poolhauses + Angaben zur Bauweise, besonders Fundament (Frostschürze etc.) ans Bauamt schicken und um eine konkrete Einschätzung bitten. Ob du die Thematik mit Baugenehmigung usw. ansprichst musst du wissen.

  • Es kommt offensichtlich sehr auf das Bundesland an. In Hessen gilt: "Gebäude sind selbstständig nutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen."

    Baugenehmigungsfrei sind u.a. "Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, wenn die Gebäude nicht mehr als 30 m³ Brutto-Rauminhalt haben und weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen"

    Ich denke schon, dass Gartenhäuser in diese Kategorie fallen. Sonst würden mir nur Tiny Houses mit Klo über den Hof als selbstständig nutzbare Gebäude dieser Größe (30m3 entspricht gerade mal 12m2 bei 2,5m Deckenhöhe) einfallen.

    PP Pool 8,0 x 3,5 x 1,5 | 2x Slim Skimmer Flat + Boden-/Seitenablauf | 4x ELD (Kombiwalze) + Zirkulationsdüse unter der Treppe | 2x RGB LED UWS | Speck Prime Eco VS | Triton II Neo 610 | Gemke-Messzelle | PH803-W | Dosierung/Überwachung/Steuerung im Eigenbau (ESP32, MQTT, Java, ... , work in progress) | TUF-2000m | Dolphin Poolstyle 50i | PoolLab 1.0 | Geobubble Sol+Guard

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